So können Sie helfen

Unzählige Menschen sind das ganze Jahr über für Sternstunden aktiv. Auch Sie können Kindern, die krank, behindert oder Not leidend sind, helfen - mit einer Sammelaktion oder einer direkten Spende. 

Online spenden

Helfen Sie mit! Direkt, unkompliziert und sicher, mit dem Online-Spendenformular. Ihre Spende kommt garantiert zu 100 Prozent den Kindern zugute.

Aktionen zugunsten von Sternstunden

© Foto: BayernLB

Sie möchten Kinder in Not unterstützen und planen eine Veranstaltung zugunsten von Sternstunden? Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, ob Konzert, Spendenlauf oder Tombola – jeder Euro hilft, dass Sternstunden Kindern auf der ganzen Welt eine bessere Zukunft bieten kann.
Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Benefizaktion und senden Ihnen Infomaterial, Poster, Flyer und Broschüren zu, die Sie bei Ihrer Veranstaltung auslegen können, um auf den Spendenzweck hinzuweisen. Wenn Sie möchten, nehmen wir Ihre Veranstaltung in unseren Online-Terminkalender auf oder weisen auch in unserem Newsletter darauf hin.

Was Sie bei der Planung beachten sollten:

Bei Unterstützungsaktionen Dritter ist der Verein Sternstunden nicht der Veranstalter, sondern muss klar als begünstigte Hilfsorganisation ausgewiesen sein. Sie als offizieller Veranstalter sind verpflichtet, Ankündigungen und Informationsmedien wie Internetauftritt, Presseankündigung,
Einladungen, Flyer und Plakate entsprechend zu gestalten (z.B. „Spendenaktion zugunsten von Sternstunden“ oder „Der Erlös geht an Sternstunden“). Das Logo und der Name von Sternstunden sind rechtlich geschützte Markenzeichen und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung (in Schrift- oder Textform) verwendet werden. Diese können wir nur erteilen, wenn der wesentliche Verlauf der Aktion (Ort, Zeit, Art und Weise der Durchführung, Namen und Rollen der dabei öffentlichkeitswirksam agierenden Personen) und die dazu vorgesehenen Ankündigungen und Informationsmedien (s.o.) im Vorfeld mit uns abgestimmt werden. Setzen Sie sich dazu bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. 

Was für Sie steuerlich wichtig ist

Aus steuerlichen Gründen können wir nur Aktionen oder Veranstaltungen genehmigen, die dem Zweck dienen, Spenden zur Unterstützung unserer Arbeit zu sammeln. Dies gilt leider nicht für Aktionen gewerblicher Veranstalter, bei denen die Höhe des abgeführten Erlöses von einem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen abhängig gemacht werden soll. Für Zuwendungen aus solchen Aktionen müssten wir wegen des damit verbundenen Werbeeffekts Steuern abführen. Dies ist uns jedoch nicht möglich, weil wir die uns geleisteten Spenden grundsätzlich ohne Abzüge zu 100% zur Finanzierung der von uns unterstützten Förderprojekte einsetzen. 

Nach Ihrer Aktion

Gerne können wir eine Meldung über Ihre Veranstaltung auf unsere Internetseite stellen, wenn wir von Ihnen nach Abschluss ein aussagekräftiges Foto sowie einen kurzen Bericht erhalten. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, einen Termin für eine symbolische Scheckübergabe mit uns zu vereinbaren. Darüber hinaus stellen wir Ihnen auch gerne eine Spendenurkunde aus, damit Sie Ihr Engagement kommunizieren können. 

Mona StanglÖffentlichkeitsarbeit, Aktionen089 - 839311 - 294
Bild von Mona Stangl

Sonderkonto für Spendenaktionen

Sternstunden e.V.
IBAN: DE08 7005 0000 0007 0510 00
BIC: BYLADEMM (BayernLB)

Gerne können wir eine Meldung über Ihre Veranstaltung auf unsere Internetseite stellen, wenn wir von Ihnen nach Abschluss ein aussagekräftiges Foto sowie einen kurzen Bericht erhalten. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, einen Termin für eine symbolische Scheckübergabe mit uns zu vereinbaren. Darüber hinaus stellen wir Ihnen auch gerne eine Spendenurkunde aus, damit Sie Ihr Engagement kommunizieren können. 

Spenden statt schenken

Sie haben Geburtstag, feiern Jubiläum oder planen Ihre Hochzeit? Anstelle von Geschenken wünschen sich viele Menschen Spenden für eine gute Sache. Wenn Sie zu einem bestimmten Anlass Sternstunden unterstützen möchten, informieren Sie uns bitte vorab über Ihre Planungen, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können. 
Bereits in der Einladung können Sie Ihre Gäste darauf hinweisen, dass Sie um Spenden zugunsten von Sternstunden bitten. Vermerken Sie unser Sonderkonto  und legen Sie ein eindeutiges Kennwort fest (zum Beispiel den Vor- und Nachnamen der feiernden Person), das die Gäste bei der Überweisung angeben, damit die Spende richtig zugeordnet werden kann. Nach der Aktion erhalten Sie ein Dankschreiben, in dem wir Ihnen die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden mitteilen.
Falls Sie sich bei den Spendern bedanken wollen, werden wir Ihnen anschließend die Namen und Vornamen der Spender  mitteilen, falls diese auf dem Überweisungsträger keinen abweichenden Wunsch vermerkt haben (z.B.: „keine Namensnennung"). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen die Höhe der Einzelspenden nicht mitteilen können. 
Gerne senden wir Ihnen auch Informationsmaterialien (Flyer, Jahresberichte, Poster) zu. 

Sonderkonto für besondere Anlässe

Sternstunden e.V.
IBAN: DE08 7005 0000 0007 0510 00
BIC: BYLADEMM (BayernLB)

© Foto: Sternstunden e.V.

Spenden im Trauerfall

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen ein schmerzlicher Verlust. Für viele Hinterbliebene ist es tröstlich, dass sie inmitten ihrer Trauer anderen Hoffnung schenken können. Oft bitten sie deshalb anstelle von Blumen oder Kränzen um Spenden, beispielsweise für Sternstunden. Wenn Sie darüber nachdenken, Sternstunden im Trauerfall zu bedenken, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gerne.

Folgende Informationen sind Ihnen bei der Planung behilflich:

Bitte erwähnen Sie Ihren Spendenwunsch in der Traueranzeige. Vermerken Sie unser Sonderkonto und legen Sie ein eindeutiges Stichwort fest, das die Trauergäste bei der Überweisung angeben, zum Beispiel den Vor- und Nachnamen des Verstorbenen. Wir bitten Sie, uns über Ihr Vorhaben zu informieren, wenn wir Ihnen im Anschluss die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden mitteilen sollen. Falls Sie sich bei den Spendern bedanken wollen, werden wir Ihnen anschließend die Namen und Vornamen der Spender  mitteilen, falls diese auf dem Überweisungsträger keinen abweichenden Wunsch vermerkt haben (z.B.: „keine Namensnennung"). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen die Höhe der Einzelspenden nicht mitteilen können.

Sonderkonto für Trauerfälle

Sternstunden e.V.
IBAN: DE08 7005 0000 0007 0510 00
BIC: BYLADEMM (BayernLB)

© Foto: Stiftung Weg der Hoffnung

Erbschaften

Wenn Sie uns im Rahmen der Regelung Ihres Nachlasses bedenken wollen, ist dies eine wertvolle und sehr willkommene Unterstützung unserer Arbeit. Sie können uns insbesondere unterstützen, indem Sie den Sternstunden e.V. mit Sitz in München durch Testament als Erben oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken. Weil Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften steuerbegünstigt sind, besteht ein weiterer Vorteil darin, dass der Nachlass nicht durch Erbschaftssteuern geschmälert wird. Zuflüsse aus Erbschaften dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Etwaige Auflagen werden selbstverständlich beachtet.

1. Die Errichtung eines Testaments

Ein Testament kann sowohl eigenhändig handschriftlich als auch zur Niederschrift eines Notars errichtet werden. 

Die Erfahrung zeigt, dass viele juristische Laien mit der Abfassung eines Testaments überfordert sind und ein erheblicher Teil der so aufgesetzten Testamente unklar, nicht sinnvoll gestaltet oder gänzlich unwirksam ist. 

Oftmals wird nicht zwischen der Erbeinsetzung und der Anordnung von Vermächtnissen unterschieden und lediglich eine Verteilung der wesentlichen Vermögensgegenstände vorgenommen. Es ist aber wichtig, dass klar geregelt ist, wer Erbe und damit Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten werden soll. Anderenfalls kann es zum Entstehen konfliktträchtiger Erbengemeinschaften oder zum Eintreten der gesetzlichen Erbfolge kommen oder aber zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Nachlasses. Bei gemeinschaftlichen Testamenten ist oft unklar, ob und welchen Bindungen der Überlebende nach dem Tod des Erstversterbenden unterliegen soll bzw. welche Änderungen er verfügen darf. In solchen Fällen muss der wahre letzte Wille des Erblassers durch Auslegung ermittelt oder (mit ungewissem Ausgang) gerichtlich geklärt werden. Auch kommt es nicht selten vor, dass Testamente wegen Formfehlern unwirksam sind oder im Erbfall nicht aufgefunden oder nicht bei Gericht abgeliefert werden. Dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen und kann möglicherweise ungewollt ein entfernter Verwandter erben oder, falls keiner ermittelt werden kann, der Staat. Schließlich ist bei der Abfassung eines Testaments zu bedenken, ob für den Fall des späteren Wegfalls eines Begünstigten Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer bestimmt werden sollten. 

Deshalb empfehlen wir im Zweifel die notarielle Beurkundung. Durch sie ist nicht nur die Erforschung und formgerechte Niederlegung des tatsächlichen Willens des Erblassers sichergestellt, sondern zugleich gewährleistet, dass das Testament in amtliche Verwahrung gelangt und bis zum Erbfall nicht abhandenkommen kann. Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und verhältnismäßig gering, wenn man die Folgen eines unwirksamen, nicht sinnvoll gestalteten oder nicht auffindbaren Testaments bedenkt. Hinzu kommt, dass bei Vorliegen eines notariellen Testaments in der Regel kein Erbschein erforderlich ist und die damit verbundenen (u.U. höheren) Gebühren im Erbfall nicht anfallen. 

Auch wenn man sich seiner Sache sicher ist und die Errichtung eines eigenhändigen Testaments zutraut, sollte man bedenken, dass ein solches Testament nur dann die gewünschten Rechtsfolgen entfalten kann, wenn es nicht verloren geht, im Todesfall auch sicher gefunden und vom Finder ordnungsgemäß beim Nachlassgericht abgeliefert wird. Daher empfiehlt es sich dringend, ein selbst verfasstes Testament beim örtlichen Amtsgericht in amtliche Verwahrung zu geben, was gegen Zahlung einer Gebühr von derzeit 75 € möglich ist und gewährleistet, dass das Testament nach dem Tod des Erblassers von Amts wegen eröffnet werden kann.

2. Die Abwicklung eines Nachlasses

Im Erbfall werden der Erbe bzw. die Erben als Miterben Rechtsnachfolger des Erblassers. Der Eintritt in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen erfolgt „automatisch“ kraft Gesetzes. Damit obliegt dem oder den Erben die Abwicklung des Nachlasses, wozu u.a. die Begleichung von Verbindlichkeiten oder die Erfüllung von Vermächtnissen oder Auflagen gehören kann. Vermächtnisnehmer werden demgegenüber nicht Rechtsnachfolger, sondern erwerben nur einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen den oder die Erben; mit der Abwicklung des Nachlasses oder den Verbindlichkeiten des Erblassers haben sie nichts zu tun.  

Falls der Sternstunden e.V. als Erbe bestimmt wurde, kümmern wir uns selbstverständlich um die korrekte Abwicklung des gesamten Nachlasses. Da wir dafür kein eigenes Personal beschäftigen, beauftragen wir in solchen Fällen grundsätzlich eine darauf spezialisierte, sehr seriöse und umsichtig agierende Anwaltskanzlei. Diese wird zu den amtlichen Gebühren für Testamentsvollstrecker tätig. Sie kümmert sich um die komplette Abwicklung, erforderlichenfalls einschließlich der Auflösung des Haushalts, der Veräußerung von Immobilien und Wertgegenständen sowie der Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen. Über die wesentlichen Schritte werden wir auf dem Laufenden gehalten und gegebenenfalls einbezogen. Nach Abschluss der Abwicklung erhalten wir einen Abschlussbericht und wird uns der Überschuss überwiesen, damit wir diesen für unsere satzungsmäßigen Zwecke verwenden können. 

Daher ist es in der Regel nicht erforderlich, im Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. 

Selbstverständlich kann es aber Sinn machen, im Wege einer sogenannten Vorsorgevollmacht eine besonders vertrauenswürdige Person zu bevollmächtigen, die sich um die Regelung der ersten Dinge nach einem Todesfall kümmern kann. Die Eröffnung eines Testaments nimmt nämlich üblicherweise mehrere Wochen in Anspruch. Wir werden erst danach, d.h. in aller Regel nach den Trauerfeierlichkeiten, vom zuständigen Nachlassgericht über eine Erbeinsetzung benachrichtigt. Steht keine zur Bevollmächtigung geeignete Vertrauensperson zur Verfügung, kann es sich empfehlen, bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag zu schließen und die Einzelheiten der gewünschten Beisetzung mit einem geeigneten Bestatter festzulegen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn keine Verwandten oder Bevollmächtigten existieren, die sich nach dem Tod um diese Dinge kümmern können. Auch diese Fragen sollten Sie gegebenenfalls mit Ihrem Notar oder Ihrer Notarin besprechen.

3. Ihr Ansprechpartner

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Sie aus rechtlichen Gründen bei der Gestaltung eines Testaments nicht konkret beraten oder gar Formulierungsvorschläge unterbreiten können. Darüber hinaus wollen wir jeden Anschein vermeiden, dass wir im eigenen Interesse auf die inhaltliche Gestaltung von Testamenten Einfluss nehmen könnten. 

Daher beschränken wir uns auf diese allgemeinen Hinweise und Ratschläge. Falls Sie hierzu weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Dr. Ludger Hermeler (Rechtsanwalt, Notar a.D.), der Ihnen gerne für kompetente Auskünfte zur Verfügung steht.

© Foto: Sternstunden e.V.

Haben Sie noch Fragen?

Sie benötigen eine Spendenquittung?

Ab einer Höhe von 300,01 Euro fordert das Finanzamt eine Spendenquittung. Sternstunden versendet diese automatisch, wenn Name und Adresse vorliegen. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht es aus, wenn Sie nachfolgenden vereinfachten Zuwendungsnachweis zusammen mit dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Den Zuwendungsnachweis für Spenden bis Ende 2020 können Sie kostenlos herunterladen: 
PDF vereinfachter Zuwendungsnachweis
Sollten Sie dennoch eine Spendenquittung wünschen, stellen wir Ihnen diese auf Nachfrage gerne aus. 

Welche Daten speichert Sternstunden bei einer Spende?

Sternstunden nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Zur Abwicklung Ihrer Spende (Lastschrifteinzug, Kreditkartenzahlung, Überweisung oder Barspende) erhebt und speichert Sternstunden die erforderlichen personenbezogenen Daten auf gesicherten Servern. Sternstunden behandelt alle Daten vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. 
Eine Mitteilung der Namen der Spender findet nur bei besonderen Sammelaktionen (vgl. FAQ "Spenden statt Schenken" und "Spenden im Trauerfall") statt und auch nur dann, wenn die betreffenden Spender dem nicht widersprochen haben.
Folgende Spenderdaten werden erhoben und gespeichert: Name, Anschrift, gegebenenfalls E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, Bankverbindung bzw. Kreditkartendaten. 
Die Spenderdaten werden für folgendes verwendet: 
Abwicklung der Spendenzahlung, Spendenbescheinigungen an die Spender, Dankesschreiben an die Spender.  
Zur allgemeinen Datenschutzerklärung

Hinweis zur Verwendung des Sternstunden-Logos

Die Verwendung von Kennzeichen und Marken von Sternstunden e.V. (insbesondere des Sternstunden-Logos) kann nur nach vorheriger Einholung einer schriftlichen Genehmigung durch Sternstunden e.V. gestattet werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an: 089 - 83 93 11 - 270 oder info@sternstunden.de

© Foto: Sternstunden

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Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.