Wie Sie mit Ihrem Testament
Gutes tun können
Wenn Sie darüber nachdenken, Sternstunden e.V. in Ihrem Testament zu bedenken, leisten Sie einen wichtigen Beitrag für Kinder in Not. Sie können uns unterstützen, indem Sie Sternstunden e.V. als Erben, Miterben oder mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament einsetzen.
Da Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerbegünstigt sind, fällt auf diese Beträge keine Erbschaftssteuer an. Das bedeutet, Ihr Nachlass kommt in vollem Umfang den satzungsgemäßen Zwecken zugute. Selbstverständlich beachten wir alle Auflagen, die Sie in Ihrem Testament festlegen.
1. Was Sie bei der Testamentserstellung beachten sollten
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle Beratung zur Testamentserstellung anbieten oder Formulierungsvorschläge machen dürfen. Wir möchten auch vermeiden, Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung Ihres Testaments zu nehmen.
Eigenhändiges oder notarielles Testament
Ein Testament kann handschriftlich oder beim Notar erstellt werden. Wichtig ist, dass Ihr letzter Wille klar und eindeutig formuliert ist. Häufig kommt es vor, dass Testamente unklar oder unwirksam sind, weil wichtige Unterschiede – zum Beispiel zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis – nicht beachtet werden. Es sollte klar geregelt sein, wer Erbe wird und damit alle Rechte und Pflichten übernimmt. Andernfalls kann es zu Streitigkeiten oder zur gesetzlichen Erbfolge kommen.
Bei gemeinschaftlichen Testamenten (z.B. von Ehepaaren) ist oft unklar, welche Bindungen nach dem Tod des Erstversterbenden gelten. In solchen Fällen muss der wirkliche Wille oft erst durch Auslegung oder sogar gerichtlich festgestellt werden.
Aufbewahrung des Testaments
Ein handschriftliches Testament sollte sicher aufbewahrt werden, damit es im Todesfall gefunden und beim Nachlassgericht abgegeben wird. Wir empfehlen, das Testament gegen eine Gebühr von derzeit 75 Euro beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung zu geben. So ist sichergestellt, dass Ihr Testament im Erbfall eröffnet wird.
Notarielle Beurkundung
Wir empfehlen im Zweifel die Erstellung eines notariellen Testaments. Der Notar sorgt dafür, dass Ihr Wille rechtssicher festgehalten wird und das Testament in amtliche Verwahrung gelangt. Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und im Verhältnis zu den möglichen Folgen eines fehlerhaften Testaments gering. Ein notarielles Testament erspart in der Regel auch die Kosten für einen Erbschein.
2. Die Abwicklung des Nachlasses
Im Erbfall werden die Erben Rechtsnachfolger des Verstorbenen und übernehmen alle Rechte und Pflichten. Sie sind für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich, dazu gehört zum Beispiel die Begleichung von Schulden oder die Erfüllung von Vermächtnissen. Vermächtnisnehmer erhalten einen Anspruch auf das Vermächtnis, werden aber nicht Erben.
Wenn Sternstunden e.V. als Erbe eingesetzt wird, beauftragen wir eine erfahrene Anwaltskanzlei mit der Abwicklung des Nachlasses. Diese kümmert sich um alle notwendigen Schritte, wie die Haushaltsauflösung, den Verkauf von Immobilien oder die Erfüllung von Vermächtnissen. Nach Abschluss der Abwicklung erhalten wir einen Abschlussbericht und der verbleibende Betrag wird für unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
3. Vorsorge für den Todesfall
Es kann sinnvoll sein, einer vertrauten Person eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, damit sie sich um die ersten Angelegenheiten nach dem Todesfall kümmern kann. Die Testamentseröffnung dauert meist mehrere Wochen. Gibt es keine Vertrauensperson, empfiehlt sich ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter, besonders wenn keine Angehörigen vorhanden sind.
Bitte besprechen Sie diese Fragen bei Bedarf mit Ihrem Notar oder Ihrer Notarin.
Mit einem klar und rechtssicher verfassten Testament können Sie gezielt Gutes tun und sicherstellen, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Für individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für Kinder in Not.
4. Erbschaften und Vermächtnisse - eine wichtige Unterstützung der Arbeit von Sternstunden
Vorstand Dr. Ludger Hermeler verantwortet diesen Bereich seit 13 Jahren und beantwortet die häufigsten Fragen.
Sternstunden: Sie führen viele Gespräche mit potenziellen Erblassern. Welche Fragen werden Ihnen da immer wieder gestellt?
Dr. Ludger Hermeler: In der Regel wollen die Menschen wissen, was man bei der Formulierung eines Testaments beachten sollte, wie und wann der Erbe davon erfährt und wer sich nach ihrem Tod um die praktische Abwicklung des Nachlasses kümmert. Oft geht es aber auch um die empfehlenswerte Form der Errichtung eines Testaments oder die dabei zu vermeidenden Fehler.
Sternstunden: Was sollte man generell bei der Regelung seines letzten Willens bedenken?
Dr. Ludger Hermeler: Wenn man nicht möchte, dass nach dem eigenen Tod die gesetzliche Erbfolge eintritt, muss man sie durch ein wirksames und inhaltlich eindeutiges Testament regeln. Deshalb sollte sich jeder, der seinen letzten Willen selbst bestimmen möchte, rechtzeitig informieren.
Sternstunden: Worauf sollten die Menschen achten, die den Verein Sternstunden in ihrem Testament bedenken wollen?
Dr. Ludger Hermeler: Zunächst sollte man sich klarmachen, worin der Unterschied zwischen „Vererben“ und „Vermachen“ liegt und warum diese Unterscheidung so wichtig ist. Weiterhin gilt es, typische Gestaltungs- und Formfehler zu vermeiden. Dazu haben wir die wesentlichen Empfehlungen online auf unserer Webseite veröffentlicht und auch in einer kurzen Broschüre zusammengefasst, die wir bei Interesse gerne zusenden. Selbstverständlich stehen wir aber auch gerne telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Sternstunden: Warum ist es attraktiv, Sternstunden im Testament zu bedenken?
Dr. Ludger Hermeler: Abgesehen von der gewünschten Unterstützung unserer Arbeit für bedürftige Kinder wissen die meisten zu schätzen, dass Erbschaften zugunsten gemeinnütziger Organisationen wie Sternstunden steuerfrei sind. Schließlich können wir im Falle einer Erbeinsetzung eine umsichtige und seriöse Abwicklung des Nachlasses gewährleisten.
Sternstunden: Was hat Sternstunden bislang denn geerbt?
Dr. Ludger Hermeler: Die größten Vermögenswerte sind Immobilien, Bankguthaben und Wertpapiere. Werden wir als Erbe eingesetzt, gehört dazu oft der hinterlassene Hausrat, der durchaus sehr wertvoll sein kann, wenn beispielsweise dazu Kunstgegenstände, Bilder oder wertvolle Einrichtungen und Sachwerte gehören.
Sternstunden: Welche besonderen Herausforderungen und Erkenntnisse gab es für Sie bei dieser langjährigen Tätigkeit?
Dr. Ludger Hermeler: Viele Menschen wissen zwar im Großen und Ganzen, was ein Testament ist, meinen aber, dass es ausreicht, eine Beschreibung ihres Nachlasses zu verfassen und die wesentlichen Vermögensgegenstände zu „verteilen“. Das kann gehörig schiefgehen und nach dem Tod zu ungewollten Ergebnissen und schwierigen Auslegungsfragen führen. Es bedarf eines gewissen Einfühlungsvermögens, die Menschen für diese wichtigen Dinge zu sensibilisieren und sie zu motivieren, sich seriös beraten zu lassen, zum Beispiel durch einen Notar, der zugleich die Niederschrift eines Testaments übernimmt. Hinzu kommt, dass viele die Regelung ihres letzten Willens viel zu lange vor sich herschieben, weil sich keiner gerne mit dem eigenen Tod befasst. Gelingt es zu vermitteln, dass die Klärung dieser Fragen nicht nur wichtig ist, sondern darüber hinaus eine erhebliche Erleichterung verschafft, sind die meisten Menschen froh, wenn diese Last von ihnen fällt und sie Dinge bei klarem Verstand geregelt haben.

5. Ihre Ansprechpartnerinnen
Für weitergehende Fragen stehen Ihnen unsere Geschäftsführerinnen Natalie Schmid (Telefon 089 8393 11270) und Gabriele Erhart (Telefon 089 8393 11270) gerne zur Verfügung.