FAQ / Häufig gestellte Fragen

© Foto: Schwesternschaft der Krankenfürsorge des Dritten Ordens

Wir bemühen uns, einige immer wiederkehrende Fragen an dieser Stelle zu klären. Natürlich können Sie uns trotzdem jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen und sind dankbar für Ihre Anregungen.

Was genau ist Sternstunden?

Sternstunden ist eine Benefizaktion mit dem Bayerischen Rundfunk. Der gemeinnützige Förderverein wurde 1993 durch Thomas Jansing ins Leben gerufen und hilft seither das ganze Jahr über kranken, behinderten und notleidenden Kindern. Gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk engagieren sich die Partner – Bayern LB, Versicherungskammer Bayern, Sparkassenverband Bayern und LBS Landesbausparkasse Süd – für Kinderhilfsprojekte in Bayern, in Deutschland und auf der ganzen Welt. Bei Sternstunden wird jede Spende garantiert ohne Abzug - zu 100 Prozent - in Hilfsprojekte für bedürftige Kinder investiert. 

Wie arbeitet Sternstunden?

Um die gewissenhafte Verwendung der anvertrauten Spendengelder zu gewährleisten, werden alle eingehenden Förderanträge einem umfassenden Prüfungsverfahren unterzogen.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich mit Hilfe des Formulars "Sternstunden-Förderantrag". Die mit dem Förderantrag eingereichten Unterlagen werden von der Projektabteilung sorgfältig geprüft. Bei allen größeren Projekten, bei Bedarf aber auch sonst, findet eine Vorprüfung beim beantragenden Projektträger statt oder dieser wird zu einer persönlichen Präsentation des Projekts eingeladen. Dazu sind belastbare Budget- und Projektpläne vorzulegen und Sternstunden überprüft auch die Angemessenheit der Verwaltungskosten des Trägers. Anschließend entscheiden die Gremien von Sternstunden in einem festgelegten Verfahren über die Förderbedürftigkeit des Antragstellers und die Nachhaltigkeit des geplanten Projekts. Fällt die Entscheidung positiv aus, werden die Einzelheiten der Unterstützung in einem detaillierten Fördervertrag geregelt. Bei der Förderung größerer Projekte, insbesondere bei Investitionen in Grundstücke oder Gebäude, werden in der Regel Sicherheiten vereinbart. Anschließend überwacht die Projektabwicklung den Projektfortschritt. Die bewilligten Mittel werden regelmäßig erst nach Vorlage vollständiger Verwendungsnachweise ausgezahlt. Etwa zwei Jahre nach dem Abschluss des Projekts befasst sich die Projektkontrolle nochmals mit der Förderung und überprüft im Sinne einer nachgelagerten Wirkungsbeobachtung die ordnungsgemäße Umsetzung des geförderten Projekts.

Alle wesentlichen Prozesse unterliegen dem Mehr-Augen-Prinzip und sind durch ein innerbetriebliches Qualitätsmanagement geregelt. Seine Einhaltung wird kontinuierlich überwacht.

Der Verein hat einen aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden bestehenden Vorstand gem. § 26 BGB. Zum sogenannten erweiterten Vorstand gehört zusätzlich eine Beisitzerin. Der Vorsitzende ist mit einem Stundenkontingent im Umfang einer halben Stelle angestellt; die übrigen Mitglieder des erweiterten Vorstands sind unentgeltlich tätig. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jährlich neu gewählt. Die Führung der laufenden Geschäfte ist einer hauptamtlichen Geschäftsführung übertragen. Zuzeit sind im Rahmen einer Festanstellung sowie geringfügiger Beschäftigung 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeitarbeit tätig, zusätzlich werden saisonal mehrere Aushilfskräfte im Rahmen einer geringfügigen bzw. kurzzeitigen Beschäftigung eingesetzt.  Die Vergütung des Vorsitzenden und der fest angestellten Beschäftigten orientiert sich an den Gehaltstarifverträgen des Bayerischen Rundfunks. Da die Angabe von Jahresbezügen Rückschlüsse auf die Gehälter Einzelner zuließe und Belange des Beschäftigtendatenschutzes entgegenstehen, wird von einer Veröffentlichung abgesehen. Erfolgsabhängige Vergütungen wie auch Tätigkeitsvergütungen für ehrenamtliche Vorstands- und Gremienmitglieder werden nicht gezahlt. Dies gilt auch für die Mitglieder des dreiköpfigen ehrenamtlichen Aufsichtsrats, der die Arbeit des erweiterten Vorstands und der Geschäftsführung überwacht.

Wer kontrolliert die Verwendung der Spendengelder?

Die laufende Buchführung sowie der Jahresabschluss von Sternstunden mit Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz werden von einer externen Steuerberatungsgesellschaft erstellt. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft zusätzlich die Jahresabschlüsse sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung entsprechend § 53 HGrG (IDW PS 720).

Die zeitnahe und zweckentsprechende Mittelverwendung wird regelmäßig im Rahmen der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von der staatlichen Finanzverwaltung kontrolliert und durch Erlass eines Freistellungsbescheides bescheinigt.

Über die geförderten Projekte und die eingesetzten Mittel berichtet Sternstunden detailliert im Rahmen seiner Jahresberichte, auf seiner Website und in regelmäßig erscheinenden Newslettern. Weiterhin berichtet der Bayerische Rundfunk laufend über ausgewählte Projekte von Sternstunden.

Wofür steht das DZI-Spenden-Siegel?

Sternstunden lässt sich seit 2014 jedes Jahr freiwillig durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) prüfen und hat als Zeichen der Vertrauenswürdigkeit das DZI-Spenden-Siegel zuerkannt bekommen. Damit ist Sternstunden als seriöse Spendenorganisation anerkannt und vom DZI der sorgfältige und verantwortungsvolle Umgang mit den anvertrauten Mitteln bescheinigt. Das DZI überprüft jährlich die Einhaltung der strengen Spenden-Siegel-Leitlinien, die insbesondere folgende Punkte umfassen:

- satzungsgemäße Mittelverwendung

- leistungsfähige, wirksame Leitung und Aufsicht

- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sind klar, wahr, sachlich und offen

- wirtschaftliche, sparsame und wirksame Mittelverwendung

- angemessene Vergütungen 

- aussagekräftige, geprüfte Rechnungslegung

- Offenlegung der Arbeit, Strukturen und Finanzierung

Wie werden die Verwaltungskosten von Sternstunden finanziert?

Grundsätzlich werden die Verwaltungskosten des Vereins nicht aus Spendenmitteln bestritten. Vielmehr werden sie mit Hilfe unserer Vereinsmitglieder und durch Zinseinkünfte und Erträge aus der Vermögensverwaltung gedeckt. Darüber hinaus werden uns Büroräume und  Ausstattung unentgeltlich zur Verfügung gestellt und diverse Sach- und Dienstleistungen kostenlos übernommen.“

Für welche Zwecke werden die Spenden genutzt?

Sternstunden hilft kranken, behinderten und Not leidenden Kindern im In- und Ausland. Die Fördermittel von Sternstunden kommen überwiegend Kinderhilfsprojekten in Bayern und Deutschland zu Gute. Die Benefizaktion unterstützt aber auch Kinderhilfsmaßnahmen im Ausland. Gefördert werden Projekte, deren Durchführung bei karitativen Organisationen mit Sitz in Deutschland liegt. 

Warum kann man nicht für ein bestimmtes Projekt spenden?

Wenn zu Spenden aufgerufen wird, erhalten Hilfsprojekte von großem öffentlichen Interesse erfahrungsgemäß höhere Geldzuwendungen als zur Finanzierung erforderlich sind. Andere förderungswürdige Maßnahmen hingegen, deren Bedeutung weniger wahrgenommen wird, haben Schwierigkeiten, die erforderlichen Mittel zu Realisierung des Projekts akquirieren zu können. Um eine dem Umfang des jeweiligen Hilfsprojekts angemessene finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, gehen alle Spenden ohne Zweckbindung auf ein Sammelkonto ein. Ein erfahrenes Team qualifizierter Mitarbeiter prüft stets die jeweils individuelle finanzielle Förderung der beantragten Hilfsmaßnahme auf die sinnvolle und nachhaltige Relevanz hin. 

Wie und wann erhält man eine Spendenbescheinigung?

Ab einer Höhe von 300,01 Euro fordert das Finanzamt eine Spendenquittung. Sternstunden versendet diese automatisch, wenn Name und Adresse vorliegen. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht es, wenn Sie nachfolgenden vereinfachten Zuwendungsnachweis zusammen mit dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Den Zuwendungsnachweis können Sie kostenlos herunterladen: PDF vereinfachter Zuwendungsnachweis. Sollten Sie dennoch eine Spendenquittung wünschen, werden wir diese auf Nachfrage gerne ausstellen. 

Kann man Sternstunden als Erben einsetzen?

Ja. Selbstverständlich sind uns auch Zuwendungen im Rahmen einer Erbschaft willkommen. Sternstunden ist als eingetragener Verein rechts- und erbfähig. Es ist daher ohne weiteres möglich, den Sternstunden e.V. mit Sitz in München durch Testament als Erben oder Vermächtnisnehmer einzusetzen. Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Erbschaften" auf unserer Webseite "So können Sie helfen".

Kann man bei Sternstunden auch einen Förderantrag für eine Einzelperson stellen?

Sternstunden fördert projekt- und nicht einzelfallbezogen, arbeitet jedoch seit Jahren mit mehreren Organisationen zusammen, die Hilfe im Einzelfall leisten (Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Förderung in 2023). Anträge zur Unterstützung bedürftiger Einzelpersonen sollten direkt dort gestellt werden. Beispielsweise unterstützt die Marianne-Strauß-Stiftung Familien und Einzelpersonen in Bayern, die unschuldig in Not geraten sind.
Webseite der Marianne Strauß Stiftung

Ist Sternstunden das ganze Jahr über aktiv?

Jährlich prüft Sternstunden etwa 300 Förderanträge und -anfragen.  Verabschiedet werden durchschnittlich ca. 180-190 neue Kinderhilfsprojekte. Parallel dazu müssen die bereits in den Vorjahren begonnen Projektförderungen begleitet und abgewickelt werden. Weiterhin betreut Sternstunden ca. 300 Veranstaltungen, die für den guten Zweck zu unterschiedlichen Anlässen organisiert werden.

Diese Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit ist Schwerpunkt unserer Tätigkeit im ganz überwiegenden Teil eines jeden Geschäftsjahres. Wir berichten darüber u.a. auf dieser Website und in unserem monatlich erscheinenden Newsletter, der kostenlos abonniert werden kann.

Besonders präsent in den Medien ist Sternstunden als Benefizaktion naturgemäß in der Adventszeit, der klassischen Spendenzeit. Der Bayerische Rundfunk stellt in Hörfunk und Fernsehen den Sternstunden-Adventskalender mit 24 exemplarischen Kinder-Hilfsprojekten vor. Daneben gibt es die ausführliche Berichterstattung über weitere Hilfsmaßnahmen innerhalb der „Abendschau“, „Wir in Bayern“ und der „Sternstunden-Gala“.

Hinweis zur Verwendung des Sternstunden-Logos

Die Verwendung von Kennzeichen und Marken von Sternstunden e.V. (insbesondere des Sternstunden-Logos) kann nur nach vorheriger Einholung einer schriftlichen Genehmigung durch Sternstunden e.V. gestattet werden. Wir weisen darauf hin, dass wir unser Logo aus steuerlichen Gründen grundsätzlich nicht zur Verfügung stellen können, wenn Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung (sogenannte Spendenquittung) für Ihre Firmenspende erhalten haben oder erwarten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an: 089 - 83 93 11 - 270 oder info@sternstunden.de.

Kontakt

Tel: 089 - 83 93 11 - 270
Fax: 089 - 83 93 11 - 299

E-Mail: info@sternstunden.de